02.02.2022
Krankenkassen übernehmen Kosten für "Schnarchschiene"
Diese Änderung gilt seit dem 01.01.2022 für die Schlafapnoebehandlung beim Zahnarzt.
Diese Änderung gilt seit dem 01.01.2022 für die Schlafapnoebehandlung beim Zahnarzt.
Wer kennt es nicht? Den schnarchenden Partner oder die klagende Partnerin. Oder vielleicht auch andersherum?
Seit dem 01.01.2022 gilt ein neuer Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen. Damit kann die Schlafapnoebehandlung beim Zahnarzt mithilfe einer Unterkieferprotrusionsschiene (ugs. Schnarchschiene) über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie gerne in unserer Praxis.